“Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Haimhausen auf der heutigen landwirtschaftlichen Fläche am ‘Kramer Kreuz’ westlich der Münchner Straße (kurz vor der Einmündung in die Staatsstraße 2339) ein Bauleitplanverfahren zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes einleitet?”
pro: Sicherstellung der Versorgung, einziger Standort aus heutiger Sicht
contra: Veränderung des Ortsbildes, Flächenversiegelung
Diese Frage wird am 26. Mai 2019 im Rahmen eines Ratsbegehren/ Bürgerentscheid, zusammen mit der Europawahl, geklärt.
Ganz wichtig ist, dass nicht abgestimmt wird, welcher Verbrauchermarkt sich ansiedeln soll, sondern nur, ob die Gemeinde ein Baurecht für einen Markt schaffen soll oder nicht. Welcher Markt sich ansiedeln wird, muss der Grundstückseigentümer entscheiden.
Als Erster Bürgermeister werde ich im Rahmen der Bürgerversammlung am 28. März 19 um 19:00 Uhr in der Schulaula ausführlich berichten. Ebenso werden an der Bürgerversammlung ein Verkehrskonzept sowie ein Immissionsgutachten der jeweiligen Ingenieure vorgestellt.
Zusätzlich bietet der CSU Ortsverband eine Informationsveranstaltung zum gleichen Thema am 10.April um 19:00 Uhr im Nebenraum der Gaststätte zu Post an.
Warum ein Bürgerentscheid/Ratsbegehren?
Die CSU hat diesen Vorschlag in den Gemeinderat eingebracht, da es sich bei diesem Standort um ein zentrales Filetgrundstück am Ortseingang von Maisteig kommend im Gemeindebereich handelt. Zudem ist es ein möglicher Einstieg in eine weitere Baulandentwicklung ins sogenannte Brunnenfeld. Hierüber sollen unsere Bürgerinnen und Bürger direkt selbst entscheiden.
Informieren Sie sich ausführlich und umfassend und nehmen Sie Wahlrecht ernst.
Auf Ihr Kommen zur Bürgerversammlung freue ich mich